Skip to main content

Datenschutzrecht leichtgemacht

Anwälte aus über 32 Ländern haben mit dem Cloud Privacy Check (CPC) die größte europäi-sche Informationsplattform geschaffen, die kostenlos und auf einfachste Art und Weise Da-tenschutzgesetze erklärt und 32 Ländergesetze direkt vergleichbar macht. Damit können Un-ternehmen tausende Euro sparen.

Die Komplexität der derzeitigen europäischen Datenschutzgesetze zu verstehen ist für den IT-Ingenieur, Einkäufer oder geschäftlichen Nutzer schon schwierig genug. In Kombination mit den oft kleinen, aber dennoch bedeutsamen Unterschieden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten können sich jedoch ohne geeignete juristische Begleitung von Beginn an fast unüberwindbare Herausforderungen auftun.

Tobias Höllwarth: „Hier in Europa sind es leider nicht nur die vielen verschiedenen Sprachen, die es uns schwermachen: Cloud-Dienstleister und -Nutzer gleichermaßen sehen sich mit schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Hürden konfrontiert, die zu massiven und inak-zeptablen Wettbewerbsnachteilen z. B. im Vergleich mit den USA führen.“ 

Ein stark vereinfachter Ansatz wurde jetzt von Dr. Tobias Höllwarth (EuroCloud) gemeinsam mit Anwälten aus ganz Europa präsentiert. Auf dem Webportal cloudprivacycheck.eu findet man den Cloud Privacy Check (CPC), eine visuell gestaltete Infografik, die in 26 Sprachen die Prinzipien des Datenschutzrechtes leicht verständlich macht. Der Rechtssuchende erkennt rasch, worauf es ankommt.  

Zweck des Cloud Privacy Checks ist es, bestimmte Entscheidungen und Prozesse für die meisten Betroffenen zu vereinfachen. Zusätzlich dazu bietet die Data-Protection-Compliance-Datenbank hochrelevante rechtliche Informationen für 32 Länder, die leicht miteinander verglichen werden können.

Tobias Höllwarth (EuroCloud): „Das ist ein europäisches Projekt. Mit dem CPC-Portal haben wir die größte europäische Informationsplattform geschaffen, die kostenlos und auf ein-fachste Art und Weise Datenschutzgesetze erklärt und 32 Ländergesetze direkt vergleichbar macht. Damit können Unternehmen tausende Euro sparen.“

Link CPC: cloudprivacycheck.eu

Dr. Tobias Höllwarth
EuroCloud Austria
Tobias.hoellwarth@eurocloud.at
+43 664 4060900

Photo: www.dropbox.com/s/ajmp95zhqte3dmk/Tobias%20H%C3%B6llwarth.jpg

CPC Infographic: www.dropbox.com/s/ixx138ntvbe605d/CPC%20Infografik%20deutsch.pdf

Sample Country Report: www.dropbox.com/s/b9yg77unkp4lofd/AT_CPC-CountryReport.pdf

Mockup Images: www.dropbox.com/sh/ikpal1y7let6xn6/AADIpXaYVeTuxVVS_LLvG7ATa

Logo: https://www.dropbox.com/sh/nx4dh8unvt631iw/AAA1GaO02IJ7A1uzS_wr2Ofna?dl=0

 

Interview:

Frage: Was ist der Mehrwert des Cloud Privacy Checks?

Höllwarth: Der Cloud-Service-Kunde bekommt mit dem Cloud Privacy Check eine erste Ein-sicht, wie er vorgehen muss. Eine Detailprüfung mit einem juristischen Spezialisten kann der Cloud Privacy Check zwar nicht ersetzen, aber das grundsätzliche rechtliche Raster liegt vor – das spart Zeit und somit Rechtsberatungskosten.

Frage: Wie sieht denn z. B. die Prüfung unter dem ersten Prüfschritt aus?

Höllwarth: In der ersten Stufe des CPC prüfen wir, ob ein Dienst überhaupt personenbezo-gene Daten erfasst. Ist die Antwort „ja“, muss die zweite Stufe des Cloud Privacy Checks durchgeführt werden. In der zweiten Stufe prüfen wir dann, ob eine Drittpartei Personenda-ten verarbeitet oder auf diese zugreifen kann. Dabei ist die technische Ausgestaltung der Dienstleistung entscheidend, und es lässt sich ein sogenannter Umschlagspunkt definieren.

Frage: Gibt es national abweichende Regelungen?

Höllwarth: Es gibt fast in jedem Land kleine Abweichungen und Besonderheiten. Und genau darauf kommt es an, denn diese muss man kennen. Dafür haben wir den Data Privacy Com-pliance Report entwickelt. Es handelt sich um Länderberichte, die alle gleich strukturiert und in der gleichen juristischen Sprache abgefasst sind. Die kleinen Abweichungen, von denen ich gesprochen habe, sind dabei jeweils orange markiert.

Frage: Wie wollen Sie mit dem CPC nun fortfahren?

Höllwarth: Wir haben jetzt ein internationales Netzwerk mit Anwaltsfirmen in über 30 Län-dern aufgebaut, und der CPC ist in 26 Sprachen frei verfügbar. Dieses Informationsportal soll Menschen dabei helfen, ganz einfach und schnell Datenschutzrecht verstehen und anwen-den zu können und viele Länder zu vergleichen. Die CPC-Website soll das wichtigste Informa-tionsportal in Datenschutzfragen werden. Wir werden die neue Europäische Datenschutz-verordnung integrieren, die wichtigsten Fragen von Unternehmen beantworten und laufend die wichtigsten Themen verständlich und kostenlos aufarbeiten.

Frage: Ist der CPC auch für größere Kunden mit eigenen Rechtsdiensten geeignet?

Höllwarth: Ja. Die Verwendung des CPC sollte jedoch gut mit dem internen Rechtsdienst ab-gestimmt werden. Man darf nicht vergessen, dass der CPC eine vollständige juristische Be-wertung nicht ersetzen kann. Für eine solche sind die internen Rechtsabteilungen zuständig. Diese kennen die Herausforderungen des eigenen Unternehmens meist am besten. Wenn der CPC aber früh im Prozess mit dem internen Rechtsdienst besprochen wird, kann er hel-fen, auch innerhalb des Unternehmens eine gemeinsame Sprache für Datenschutzfragen zu finden.

Über Uns

Höllwarth Consulting wurde 1991 gegründet. Der typische Kunde von Höllwarth Consulting ist einer, der den zunehmenden Wettbewerbsanforderungen mit einer passenden Informationstechnologie begegnen muss und eine umfassende Betreuung vom Planungsstadium über die Ausschreibung und Umsetzungsbegleitung, bis zur Gesamtabnahme sucht.

Dr. Tobias Höllwarth ist seit über 20 Jahren als Unternehmensberater mit Spezialisierung auf IT-Projekte tätig. Neben seiner Tätigkeit an der Wirtschaftsuniversität Wien gründete er 1991 das Unternehmen Höllwarth Consulting. Der Schwerpunkt des Beratungsunternehmens liegt auf den Bereichen: IT-Consulting, IT-Services und Cloud-Consulting.